Aus dem Möbellager können nur Bürger der Stadt Neubrandenburg, die sich im Bezug von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II sowie der Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung befinden, gespendete Gegenstände erhalten. Die Bedürftigkeit ist durch die entsprechenden Bescheide nachzuweisen. Vorrangig werden Bürger mit einem von Sozialamt oder der ARGE Neubrandenburg ausgestellten Erstbezugsschein aus dem Spendenfundus versorgt.
Anspruch auf den Erhalt einer Spende besteht nicht.
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